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Planungsaufträge werden auf der Ebene der geschäftsführenden
Architekten abgestimmt und koordiniert. Je nach Aufgabenstellung werden
die einzelnen Leistungsphasen in detaillierter interner Abstimmung bearbeitet,
hierbei wird auf einen Pool an angestellten Architekten und Ingenieuren
und technische Angestellte zurückgegriffen, zudem werden je nach
Auslastung und Erfordernis des jeweiligen Projektes freie Mitarbeiter
und Fachplaner vertraglich gebunden und integriert. Oberste Instanz zur
Abstimmung mit der Bauherrenschaft bleibt jedoch stets die Ebene der geschäftsführenden
Architekten, die die ARGE repräsentieren und vertreten.
![]() Die generelle Abstimmung von internen Arbeitsabläufen erfolgt im
Wesentlichen zwischen den geschäftsführenden Architekten beider
Büros, projektbezogene Detailfragen und die Klärung von spezifischen
Abläufen und Arbeitsschritten erfolgt unter der gemeinsamen Verantwortung
beider Büros zwischen den Angestellten und vertraglich gebundenen
freien Mitarbeitern selbst. |
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